Umgang mit smarten Endgeräten

Regelung im Umgang mit smarten Endgeräten an der CSS Neuwied ab dem Schuljahr 2024-25 

 

Diese Regelung soll einen verantwortungsvollen Umgang mit

Smarten Endgeräten (SE*) in der Schule sicherstellen. 

Gleichzeitig gewährleistet sie, dass ein störungs- und ablenkungsfreier Unterricht** stattfinden kann. 

   

* Zu SE zählen Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches, Laptops, Bluetooth-Ohrhörer, etc.

**Unterrichtszeiten sind alle Stundenblöcke zwischen 8:00 Uhr und 13:10 Uhr (1. u. 2.Std./ 3. u. 4.Std./ 5. u. 6. Std. )  sowie alle Lern- und AG-Zeiten zwischen 13:45 Uhr u. 16:00 Uhr.

 

 

§1      Die Nutzung von SE ist außerhalb des Unterrichts (fast) überall erlaubt.

§1.2  Der Verwaltungstrakt ist eine „Handyfreie Zone“.

§1.3   Für die Orientierungsstufe gilt: Es gibt eine handyfreie große Pause pro Tag. 

 

§2      Innerhalb des Schulgebäudes ist gem. §1 die Nutzung von SE in den Pausen 

          und Freistunden ausschließlich ohne Ton erlaubt.

 

§3      Während der Unterrichtszeiten gelten folgende Regeln:

                       a) Bei SE wird Flugmodus aktiviert und Bluetooth deaktiviert!

                      b) SE wird während der Unterrichtsstunden in extra SE-Box im 

                           Klassen-/Fachraum gesichert gelagert. 

                           (Smartphone in Abstellfächer, Kleinteile in Plastikbehälter mit Deckel) 

                      c) Nur mit Erlaubnis der LK kann ein SE für bestimmte Zwecke 

                          genutzt werden.

                              d) Das SE darf ausschließlich zu den großen Pausen und zum 

                           Schulende sowie bei Raumwechseln von SuS eigenhändig aus 

                           der Box genommen werden. Während des Raumwechsels 

                           verbleibt das SE im aktivierten Flugmodus. 

 

§4     Für die GTS gilt: Im Mensagebäude ist die Nutzung von SE nicht erlaubt.

          Während der Lern- und AG-Zeiten gelten die Regeln entsprechend §3 a-d.

 

§5     Bild-, Audio- bzw. Videoaufnahmen auf dem Schulgelände sind ohne

         Einverständnis der Betroffenen gemäß § 201 a StGB verboten!   

         Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zudem   

         können sie zu einer Klassenkonferenz mit entsprechenden 

         Ordnungsmaßnahmen seitens der Schule führen.

§6    Bei Regelverstoß in der Unterrichtszeit (z.B. Störung und Ablenkung durch 

         ein nicht abgegebenes SE) muss

                   a) … SE der LK ausgehändigt werden. Es kann erst um

                         13:10/16:00 Uhr im Lehrerzimmer abgeholt werden. 

                   b) … bei wiederholtem Verstoß SE der LK ausgehändigt werden. 

                         Es kann erst um 13:10/16:00 Uhr von Erziehungsberechtigten 

                         Im Lehrerzimmer abgeholt werden. 

                   c) … bei immer wiederkehrenden Verstößen ein Elterngespräch in 

                        der Schule stattfinden - gegebenenfalls in Form einer 

                        Klassenkonferenz. 

 

Es gilt: Jede*r kann, keine*r muss sein/ihr SE in die Schule mitnehmen! 

Dieses bedeutet in der Folge wie bei allen anderen Wertgegenständen auch, dass jede*r für die Unversehrtheit der persönlichen Geräte selbst verantwortlich ist! Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung. 

 

Diese Regelung tritt ab dem Schuljahr November 2024 in Kraft. Bei technischen oder sonstigen Veränderungen werden diese SE-Umgangs-Regeln entsprechend angepasst.