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Schulfahrtenkonzept

Schulfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der Schulkultur der Carmen-Sylva-Schule Neuwied-Niederbieber. Sie tragen zum Erreichen unterrichtlicher und fachlicher Ziele der Schule bei und begleiten soziales Lernen wie gegenseitige Rücksichtnahme, Unterstützung, Toleranz, Wertschätzung und die Erweiterung des eigenen kulturellen Horizonts.
 

1. Eintägige Fahrten

Die Teilnahme an eintägigen Fahrten ohne Übernachtung ist verpflichtend.

 

Wandertag

  • Der Wandertag fördert die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt als Gemeinschaftserlebnis die Klassengemeinschaft.
  • Pro Schulhalbjahr findet ein Wandertag statt. Davon unabhängig gibt es einen gemeinsamen Schulwandertag an dem alle Klassen, außer den Abschlussklassen, mit einem gemeinsamen Wanderziel teilnehmen. Dieser Wandertag findet parallel zur Generalprobe der Abschlussfeier statt.
  • Für die Klassenstufe 6 findet zum Abschluss der Orientierungsstufe ein zusätzlicher Wandertag nach der Zeugnisübergabe statt.

Exkursionen

  • Fahrten und Unterrichtsgänge zu außerschulischen Lernorten unterstützen und begleiten im Unterricht initiierte Lernprozesse. Diese können in allen Fächern und Fachbereichen nach Absprache mit den Eltern stattfinden.

2. Mehrtägige Fahrten

Die Teilnahme an den folgenden Fahrten ist für Schülerinnen und Schüler aufgrund der damit verfolgten Bildungs- und Erziehungsziele verbindlich. Bei Nichtteilnahme an der Fahrt nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht einer anderen Klasse teil.

 

Alle Schulfahrten sind langfristig und entsprechend dem Alter der Schüler geplant.

 

Die Eltern sind über die Ziele, die Dauer und die finanziellen Belastungen zu informieren. Das schriftliche Einverständnis der Eltern wird eingeholt. Es sollte nach Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Bei Finanzierungsproblemen für die Klassenfahrten wenden sich die Eltern an die entsprechende Klassenleitung. Ein Antrag auf Unterstützung kann von Bezugsberechtigten an die Kreisverwaltung Neuwied gestellt werden.

 

Jahrgang 5

  • Der Jahrgang 5 unternimmt im Laufe des 1. Halbjahres Klassengemeinschaftstage von dreitägiger Dauer. Das Ziel kann innerhalb Deutschlands selbst gewählt werden.

Jahrgang 7

  • Der Jahrgang 7 unternimmt eine drei- bis fünftägige Klassenfahrt innerhalb Deutschlands. Es wird empfohlen, diese Klassenfahrt im zweiten Schulhalbjahr stattfinden zu lassen. Zu Beginn des Schuljahres sprechen die Klassenlehrkräfte der Stufe die Termine ab.

Jahrgang 9 BR und Jahrgang 10

  • Diese Klassenstufen unternehmen eine fünftägige Klassenabschlussfahrt innerhalb Deutschlands.

Studienfahrten

  • Fahrten ins Ausland sind Studienfahrten und müssen begründet bei der Schulleitung beantragt und genehmigt werden.

Sonderfahrten

  • Im Rahmen des Sportklassenkonzeptes sind Sonderfahrten für Sportklassen in Absprache mit der Schulleitung möglich.
  • Die Möglichkeit an einer Skifahrt teilzunehmen wird für alle Schülerinnen und Schüler der Schule angeboten.
  • Ein Sprachreiseangebot für Französisch oder Englisch finden nach Möglichkeit statt.

Das vorliegende Konzept wurde auf der Grundlage der VV „Richtlinien für Studienfahrten, Klassen -und Kursfahrten, Schulwanderung und Unterrichtsgänge“ vom 02. Oktober 2007 erstellt. Demnach sind Schulfahrten Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden.

 

Grundlage ist der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 31.05.2017

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