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Versäumnisse von Unterricht

Die Eltern entschuldigen ihre Kinder an den krankheitsbedingten Fehltagen bis acht Uhr über den Schulmanager. 

 

Bei Krankheiten, die länger als drei Tage dauern, kann die Schule (laut ÜScho § 37) ein ärztliches Attest fordern. 

 

Die Eltern versuchen bitte, Arzttermine außerhalb der regulären Schulzeit zu vereinbaren.

 

Die Eltern planen Urlaubsreisen bitte so, dass die Urlaubstage ausschließlich in den regulären Ferienzeiten liegen. Eine Beurlaubung des Kindes für eine während der Schulzeit geplante Reise ist genauso nicht gestattet wie eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub. 

 

Unentschuldigte Fehltage stellen einen Verstoß gegen das Schulgesetz dar. Im Wiederholungsfall kann das Jugendamt benachrichtigt sowie ein Bußgeld durch die Kreisverwaltung ausgesprochen werden.

 

Die Schulleitung sowie die Schulsozialarbeit der Carmen-Sylva-Schule stehen bei besonderen Schwierigkeiten gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung.

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