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Versäumnisse von Unterricht

Die Eltern informieren die Klassenlehrkräfte per E-Mail oder über Sdui bei Corona-Verdacht unter Angabe des jeweiligen Grundes frühzeitig darüber, dass Ihr Kind an einem bestimmten Tag nicht in die Schule kommen wird (bitte auch die wahrscheinliche Dauer des Fehlens angeben). In Ausnahmefällen kann das Kind von den Eltern auch telefonisch über das Schulsekretariat abgemeldet werden.

 

Bei Krankheiten, die länger als drei Tage dauern, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Am ersten Schultag nach der Erkrankung bringt das Kind eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten mit.

 

Die Eltern versuchen bitte, Arzttermine außerhalb der regulären Schulzeit zu vereinbaren.

 

Die Eltern planen Urlaubsreisen bitte so, dass die Urlaubstage ausschließlich in den regulären Ferienzeiten liegen. Eine Beurlaubung des Kindes für eine während der Schulzeit geplante Reise ist genauso nicht gestattet wie eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub. Sollte das Kind aus diesem Grund in Quarantäne müssen, wird dies nach aktueller Regelung als unentschuldigte Fehltage gewertet.

 

Unentschuldigte Fehltage stellen einen Verstoß gegen das Schulgesetz dar. Im Wiederholungsfall kann das Jugendamt benachrichtigt sowie ein Bußgeld durch die Kreisverwaltung ausgesprochen werden.

 

Die Schulleitung sowie die Schulsozialarbeit der Carmen-Sylva-Schule stehen bei besonderen Schwierigkeiten gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung.

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